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   BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 364/00   

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BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 364/00 (https://dejure.org/2001,8001)
BAG, Entscheidung vom 26.07.2001 - 8 AZR 364/00 (https://dejure.org/2001,8001)
BAG, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 (https://dejure.org/2001,8001)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 330/00

    Eingruppierung einer Gymnasiallehrerin

    Auszug aus BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 364/00
    Diese Vertragsklausel ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dahin auszulegen, daß auch die vorgenannten Arbeitgeber-Richtlinien gelten (vgl. nur BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 22. März 2001 - 8 AZR 330/00 - nv. mwN).

    Das Amt einer Studienrätin hätte ihr nicht gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 BBesG zugewiesen werden können, weil ein solches Amt bei dem Beklagten landesrechtlich nicht vorgesehen ist (vgl. BAG 15. November 2000 - 10 AZR 588/99 - zVv., zu II 4 der Gründe; 22. März 2001 - 8 AZR 330/00 - nv., zu 6 der Gründe).

    Das Zweite Staatsexamen und die hiermit verbundene Lehrbefähigung werden nicht ersetzt (vgl. BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 27. September 2000 - 10 AZR 146/00 - BB 2001, 368; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - zVv.; 22. März 2001 - 8 AZR 330/00 - nv.).

    Nimmt man an, sie habe die Lehrbefähigung für das Fach Latein nach neuem Recht erlangt (vgl. aber BAG 22. März 2001 - 8 AZR 330/00 - nv., zu 6 der Gründe), so ändert das im Ergebnis nichts.

  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin

    Auszug aus BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 364/00
    a) Hinsichtlich der Prüfung der haushaltsmäßigen Voraussetzungen für einen Aufstieg hat die Klägerin unbestritten vorgetragen, daß im Haushalt Planstellen zur Verfügung standen und besetzt wurden (vgl. BAG 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201; 9. Juli 1997 - 10 AZR 851/95 - nv.).

    b) Da eine Höhergruppierung nach den Arbeitgeber-Richtlinien entsprechend den Beförderungen bei verbeamteten Lehrern vorgenommen wird und gem. der Vorbemerkung Nr. 6 eine Auswahl auf Grundlage der Beurteilungskriterien erfolgt, besteht wie im Beamtenrecht selbst bei Vorhandensein einer Planstelle kein Anspruch der Lehrkraft auf Übertragung des Beförderungsamtes, sondern lediglich auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung des Dienstherrn (vgl. BAG 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264, 269 ff.; 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201).

    Entsprechend den Grundsätzen der Darlegungslast zum Vorhandensein von Planstellen (BAG 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - aaO; 9. Juli 1997 - 10 AZR 851/95 - nv.) obliegt es dem Beklagten, auch hinsichtlich der Auswahl nach Beurteilungskriterien substantiiert vorzutragen, daß trotz entsprechender Planstellen eine Auswahl nicht zugunsten der Klägerin erfolgt wäre.

  • BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 254/99

    Eingruppierung - Freundschaftspionierleiterin mit Diplomabschluß für

    Auszug aus BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 364/00
    Diese Vertragsklausel ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dahin auszulegen, daß auch die vorgenannten Arbeitgeber-Richtlinien gelten (vgl. nur BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 22. März 2001 - 8 AZR 330/00 - nv. mwN).

    Das Zweite Staatsexamen und die hiermit verbundene Lehrbefähigung werden nicht ersetzt (vgl. BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 27. September 2000 - 10 AZR 146/00 - BB 2001, 368; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - zVv.; 22. März 2001 - 8 AZR 330/00 - nv.).

    Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrag regelt nicht, wie die in der DDR erworbenen Abschlüsse vergütungsrechtlich zu bewerten sind (BAG 26. September 1996 - 6 AZR 333/95 - BAGE 84, 195; 7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - zVv.).

  • BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 146/00

    Eingruppierung - Freundschaftspionierleiterin

    Auszug aus BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 364/00
    Das Zweite Staatsexamen und die hiermit verbundene Lehrbefähigung werden nicht ersetzt (vgl. BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 27. September 2000 - 10 AZR 146/00 - BB 2001, 368; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - zVv.; 22. März 2001 - 8 AZR 330/00 - nv.).

    Ihm ist es verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern von begünstigenden Regelungen auszunehmen, soweit hierfür keine sachlichen Gründe vorliegen (ständige Rechtsprechung; vgl. nur BAG 7. Juli 1999 - 10 AZR 571/98 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 79 mwN; 27. September 2000 - 10 AZR 146/00 - aaO).

  • BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 518/97

    Eingruppierung - Leiter eines Schwimmzentrums

    Auszug aus BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 364/00
    Es hätte dem Richtliniengeber zB freigestanden, die Lehrbefähigung in bestimmten Fächern für bestimmte Schultypen zur Eingruppierungsvoraussetzung zu machen (zur entsprechenden Auslegung der Richtlinien vgl. auch BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 74; 27. September 2000 - 10 AZR 498/99 - nv.).

    Die Arbeitgeber-Richtlinien stellen nicht darauf ab, welche Art von Unterricht ein Lehrer an Gymnasien erteilt, sondern nur darauf, ob der Lehrer an einem Gymnasium tätig ist und über die entsprechende pädagogische Ausbildung verfügt (vgl. BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74).

  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 270/82

    Trennungsgeld bei Einstellung an anderem Ort als Wohnort

    Auszug aus BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 364/00
    Ohne eine positive Ermessensentscheidung kann sich das Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung nur in Ausnahmefällen zu einem Anspruch verdichten (BAG 16. Januar 1985 - 7 AZR 270/82 - AP BAT § 44 Nr. 9; Wind/Schimana/Wichmann Öffentliches Dienstrecht 4. Aufl. 1998 S 133).

    Deswegen führt die wegen einer falschen rechtlichen Bewertung der tatbestandlichen Voraussetzungen nicht durchgeführte Auswahlentscheidung nur dann zu einer Ermessensreduzierung auf Null, wenn jede andere Entscheidung fehlerhaft wäre (BAG 16. Januar 1985 - 7 AZR 270/82 - AP BAT § 44 Nr. 9; 21. November 1991 - 6 AZR 552/89 - nv.).

  • BAG, 09.07.1997 - 10 AZR 851/95

    Eingruppierung: Technische Lehrerin - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 364/00
    a) Hinsichtlich der Prüfung der haushaltsmäßigen Voraussetzungen für einen Aufstieg hat die Klägerin unbestritten vorgetragen, daß im Haushalt Planstellen zur Verfügung standen und besetzt wurden (vgl. BAG 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201; 9. Juli 1997 - 10 AZR 851/95 - nv.).

    Entsprechend den Grundsätzen der Darlegungslast zum Vorhandensein von Planstellen (BAG 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - aaO; 9. Juli 1997 - 10 AZR 851/95 - nv.) obliegt es dem Beklagten, auch hinsichtlich der Auswahl nach Beurteilungskriterien substantiiert vorzutragen, daß trotz entsprechender Planstellen eine Auswahl nicht zugunsten der Klägerin erfolgt wäre.

  • BAG, 15.11.2000 - 10 AZR 588/99

    Eingruppierung - Realschullehrer im Land Brandenburg

    Auszug aus BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 364/00
    Ein Anspruch auf Eingruppierung in VergGr II a BAT-O ergibt sich nicht nach § 2 Nr. 3 Satz 1 und 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O vom 8. Mai 1991 aus dem Verweis auf die Besoldungsgruppen der BBesO A (zur Zulässigkeit der Verweisung vgl. nur BAG 15. November 2000 - 10 AZR 588/99 - zVv., zu II 1, 2 der Gründe mwN; 22. März 2001 - 8 AZR 427/00 - zVv., zu I 2 der Gründe), auf die auch die Vorbemerkung Nr. 7 der Arbeitgeber-Richtlinien für die Eingruppierung der Lehrkräfte nach neuem Recht (1. und 2. Staatsexamen) Bezug nimmt.

    Das Amt einer Studienrätin hätte ihr nicht gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 BBesG zugewiesen werden können, weil ein solches Amt bei dem Beklagten landesrechtlich nicht vorgesehen ist (vgl. BAG 15. November 2000 - 10 AZR 588/99 - zVv., zu II 4 der Gründe; 22. März 2001 - 8 AZR 330/00 - nv., zu 6 der Gründe).

  • LAG Sachsen, 09.05.2000 - 5 Sa 445/99
    Auszug aus BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 364/00
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Mai 2000 - 5 Sa 445/99 - wird zurückgewiesen, soweit das Landesarbeitsgericht die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 21. April 1999 - 17 Ca 9729/98 - zurückgewiesen hat.

    Im übrigen wird auf die Revision der Klägerin das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Mai 2000 - 5 Sa 445/99 - aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 364/00
    b) Da eine Höhergruppierung nach den Arbeitgeber-Richtlinien entsprechend den Beförderungen bei verbeamteten Lehrern vorgenommen wird und gem. der Vorbemerkung Nr. 6 eine Auswahl auf Grundlage der Beurteilungskriterien erfolgt, besteht wie im Beamtenrecht selbst bei Vorhandensein einer Planstelle kein Anspruch der Lehrkraft auf Übertragung des Beförderungsamtes, sondern lediglich auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung des Dienstherrn (vgl. BAG 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264, 269 ff.; 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201).
  • BAG, 14.04.1999 - 4 AZR 189/98

    Bewährungsaufstieg nach BAT - Rückgriff auf Tätigkeiten zur Zeit der DDR

  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99

    Eingruppierung Diplomlehrer an einer Förderschule

  • BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 153/92

    Bewährung einer Angestellten im Schreibdienst

  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 571/98

    Eingruppierung einer Lehrkraft - Ausbildung in England

  • BAG, 26.09.1996 - 6 AZR 333/95

    Eingruppierung einer Erzieherin mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung

  • BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 781/96

    Eingruppierung: Gleichbehandlung bei Richtlinien

  • BAG, 26.04.1995 - 4 AZR 299/94

    Eingruppierung eines überwiegend in der 4. Klasse einer Grundschule

  • BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 498/99

    Eingruppierung - Lehrerin mit Lehrbefähigung für die unteren Klassen der

  • BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 552/89

    Anspruch auf Auslagenersatz bei Auflösung einer Dienststelle - Anspruch auf

  • BAG, 09.10.1968 - 4 AZR 126/68

    Bewährungsaufstieg - Bewährungszeit - Ausgeübte Tätigkeit - Auszuübende Tätigkeit

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 716/95

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin für Staatsbürgerkunde

  • BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 716/93

    Sonderzulage - Gehaltsstruktur - Gehaltsdifferenz - Tarifgruppe

  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 427/00

    Eingruppierung - Lehrer an Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt

  • BAG, 10.03.1999 - 10 AZR 480/98
  • BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01

    Rückgruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin

    Durch § 1 Nr. 13 des Änderungstarifvertrages Nr. 9 vom 5. Mai 1998 wurde sie mit Wirkung vom 1. Januar 1998 gestrichen (BAG 7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 62; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - nv., zu II 2 der Gründe).

    Wenn es auch seit diesem Zeitpunkt keine beamtenbesoldungsrechtliche Regelung mehr gibt, gilt nach wie vor die vom Außer-Kraft-Treten der 2. BesÜV nicht berührte tarifliche Bestimmung des § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O. Nach ihr sind die Lehrer nach näherer Maßgabe von Richtlinien einzugruppieren (BAG 7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - aaO; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - aaO).

    Ihre Geltung ist von den Arbeitsvertragsparteien durch den Änderungstarifvertrag vom 29. August 1991 bezüglich der Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und durch Änderungsvertrag vom 4. Februar 1997 rückwirkend zum 1. Juli 1995 bezüglich der Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer vom 22. Juni 1995 in der jeweils gültigen Fassung vereinbart worden (BAG 15. März 2000 - 10 AZR 119/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 81; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - nv., zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01

    Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen

    Die für die Eingruppierung von Lehrkräften maßgebliche tarifliche Verweisung des § 2 Nr. 3 Satz 1 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O auf die beamtenrechtlichen Vorschriften geht im Ergebnis also seit dem Außerkrafttreten der Zweiten BesÜV ins Leere (BAG 7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 62; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - nv., zu II 2 der Gründe; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 b bb der Gründe).

    Diese Vertragsklausel ist jedoch dahingehend auszulegen, daß auch die vorgenannten Arbeitgeber-Richtlinien gelten (BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - nv., zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02

    Eingruppierung eines stellvertretenden Schulleiters - Zulage

    Diese Arbeitgeberrichtlinien sind anwendbar, denn die Vereinbarung der TdL-Richtlinien umfasst nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Vereinbarung der Geltung der Arbeitgeberrichtlinien (7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 89; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).
  • LAG Sachsen, 25.03.2004 - 6 Sa 272/03

    Lehrereingruppierung Sachsen; Höhergruppierung einer Schulleiterin aufgrund

    Die für die Eingruppierung von Lehrkräften maßgebliche tarifliche Verweisung des § 2 Nr. 3 Satz 1 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O auf die beamtenrechtlichen Vorschriften geht im Ergebnis also seit dem Außer-Kraft-Treten der 2. BesÜV ins Leere (BAG, Urteile vom 07.08.1997 - 6 AZR 716/95 - vom 26.07.2001 - 8 AZR 364/00 - vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 -).

    Wenn es auch seit diesem Zeitpunkt keine beamtenbesoldungsrechtliche Regelung mehr gibt, gilt nach wie vor die vom Außer-Kraft-Treten der 2. BesÜV nicht berührte tarifliche Bestimmung dese § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O. Nach ihr sind die Lehrer nach näherer Maßgabe von Richtlinien einzugruppieren (BAG, Urteile vom 07.08.1997, a. a. O.; vom 26.07.2001, a. a. O.).

  • LAG Sachsen, 28.10.2003 - 7 Sa 221/03

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung einer Amtszulage für die Funktion

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  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 472/02

    Eingruppierung einer Berufsschullehrerin in Sachsen; Fachschulausbildung;

    Diese arbeitsvertragliche Inbezugnahme erfaßt auch die Arbeitgeberrichtlinien des beklagten Freistaates (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 146/00 - BAGE 96, 1 = AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 15; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93; 7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 -, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 329/02

    Eingruppierung eines Mittelschullehrers in Sachsen

    So hat er in seiner Entscheidung vom 26. Juli 2001 (- 8 AZR 364/00 -, zu IV 4 c der Gründe) ausdrücklich festgestellt, "Lehrberechtigungen und die Bewährung müssen nebeneinander gegeben sein" und den Beginn der Bewährungszeit mit Erwerb der zweiten Lehrberechtigung angesetzt.
  • BAG, 16.12.2004 - 8 AZR 538/02

    Eingruppierung einer Diplomingenieurpädagogin als Lehrerin an einer Mittelschule

    Diese arbeitsvertragliche Inbezugnahme erfasst auch die Arbeitgeberrichtlinien des beklagten Freistaates (zuletzt BAG 5. September 2002 8 AZR 620/01 AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93; 7. Juni 2000 10 AZR 254/99 AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 26. Juli 2001 8 AZR 364/00 -, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 88/03

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer Grundschule in Sachsen

    Die Vereinbarung der TdL-Richtlinien umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Vereinbarung der Geltung der Arbeitgeberrichtlinien (BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).
  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 605/01

    Eingruppierung eines Seminarlehrers (Sachsen)

    Im übrigen hat der Senat in Fällen des Bewährungsaufstiegs eines angestellten Lehrers in ständiger Rechtsprechung nicht auf den Zeitpunkt der die Bewährung feststellenden Beurteilung, sondern allein auf die objektiv vorliegende Bewährung abgestellt (vgl. BAG 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - nv., zu IV 4 c der Gründe).
  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 603/02

    Eingruppierung eines Sportlehrers (Sachsen)

  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 606/01

    Vergütungsrechtliche Eingruppierung von angestellten Lehrkräften an Staatlichen

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